Leuchtmittel-Verbot 2023
19. Feb. 2023 • Category: Licht | Beleuchtung
Für einige Lampen geht dieses Jahr das Licht aus.
Die Europäische Union hat vier Verordnungen zum Stromsparen auf den Weg gebracht, indem ineffiziente Lampen nicht mehr verkauft werden dürfen - wie es bereits bei der Glühbirne der Fall war.
Zudem sollen gefährliche Stoffe in Leuchtmitteln wie Quecksilber aus dem Verkehr gezogen werden.
In vier Schritten werden die Lampen ab Februar 2023 verboten.
Welche Leuchtmittel werden 2023 verboten?
Seit 2021 sind Lampen weiter verschärften Energieeffizienzregelungen unterworfen,
da die zuvor geltende Ökodesign-Richtlinie durch die neue EU-Produktverordnung (2019/2020/EU) aufgehoben wurde.
Betroffen sind Kompaktleuchtstofflampen, Leuchtstofflampen und Halogenlampen.
Folgende Lampen dürfen 2023 in Europa bald nicht mehr verkauft werden:
allerdings ist ein Abverkauf erlaubt.
Ab 25.02.2023: T5-Leuchtstofflampen in Ringform
Ab 25.02.2023: Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni)
mit Stecksockel für KVG/VVG und EVG
TC-S / TC-SEL / TC-D / TC-DEL / TC-T / TC-TEL / TC-F / TC-L / TC-DD
(z.B. diverse Osram Dulux, diverse Philips PL-L)
Ab 25.08.2023: lineare T5- und T8-Leuchtstofflampen
T8-Leuchtstofflampen mit Ø 26mm und Sockel G13
T5-Leuchtstofflampen mit Ø 16mm und Sockel G5
T9-/T5 Ringröhren
U-Röhren
Ab 01.09.2023: Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9)
Dürfen die verbotenen Lampen noch benutzt werden?
Auch wenn die Lampen europaweit verboten werden, dürfen sie noch weiterhin benutzt werden.
Wer diese Lampen also bereits daheim hat, muss sie nicht ersetzen und darf sie auch in Betrieb nehmen.
Gesundes Licht
Aber längst sind die als Ersatz gepriesenen LED-Leuchtmittel nicht die tolle Alternative !
Hier gilt es ganz besonders auf entsprechende Parameter zu achten.
Schauen Sie bei den Info´s unter Licht & Beleuchtung nach !
Die Europäische Union hat vier Verordnungen zum Stromsparen auf den Weg gebracht, indem ineffiziente Lampen nicht mehr verkauft werden dürfen - wie es bereits bei der Glühbirne der Fall war.
Zudem sollen gefährliche Stoffe in Leuchtmitteln wie Quecksilber aus dem Verkehr gezogen werden.
In vier Schritten werden die Lampen ab Februar 2023 verboten.
Welche Leuchtmittel werden 2023 verboten?
Seit 2021 sind Lampen weiter verschärften Energieeffizienzregelungen unterworfen,
da die zuvor geltende Ökodesign-Richtlinie durch die neue EU-Produktverordnung (2019/2020/EU) aufgehoben wurde.
Betroffen sind Kompaktleuchtstofflampen, Leuchtstofflampen und Halogenlampen.
Folgende Lampen dürfen 2023 in Europa bald nicht mehr verkauft werden:
allerdings ist ein Abverkauf erlaubt.
Ab 25.02.2023: T5-Leuchtstofflampen in Ringform
Ab 25.02.2023: Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni)
mit Stecksockel für KVG/VVG und EVG
TC-S / TC-SEL / TC-D / TC-DEL / TC-T / TC-TEL / TC-F / TC-L / TC-DD
(z.B. diverse Osram Dulux, diverse Philips PL-L)
Ab 25.08.2023: lineare T5- und T8-Leuchtstofflampen
T8-Leuchtstofflampen mit Ø 26mm und Sockel G13
T5-Leuchtstofflampen mit Ø 16mm und Sockel G5
T9-/T5 Ringröhren
U-Röhren
Ab 01.09.2023: Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9)
Dürfen die verbotenen Lampen noch benutzt werden?
Auch wenn die Lampen europaweit verboten werden, dürfen sie noch weiterhin benutzt werden.
Wer diese Lampen also bereits daheim hat, muss sie nicht ersetzen und darf sie auch in Betrieb nehmen.
Gesundes Licht
Aber längst sind die als Ersatz gepriesenen LED-Leuchtmittel nicht die tolle Alternative !
Hier gilt es ganz besonders auf entsprechende Parameter zu achten.
Schauen Sie bei den Info´s unter Licht & Beleuchtung nach !